Prinzipiell ist zwischen den Berufen des Versicherungsmaklers und Versicherungsvertreters zu differenzieren. Während ein Versicherungsvertreter für eine oder möglicherweise mehrere Versicherungsgesellschaften in Erscheinung tritt und in deren Auftrag Geschäfte abwickelt, handelt ein Versicherungsmakler in eigenem Auftrag.
Diese Unterscheidung ist im Zusammenhang mit der Vorgehensweise dieser Berufe relevant. Der Versicherungsvertreter wird gewöhnlich hauptsächlich die Interessen seiner Gesellschaft vertreten und dementsprechend ausschließlich deren Policen bieten.
Ein Versicherungsmakler hingegen ist nicht an eine Gesellschaft gebunden und kann demzufolge aus dem vielfältigen Portfolio aller Versicherer die für seine Kunden individuell passenden Angebote ermitteln und offerieren. Versicherungsmakler sind durch ihre Mandanten beauftragt und an jene vertraglich gebunden.
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Wie wird ein Versicherungsmakler bezahlt?
Seine Vergütung wird direkt vom Mandanten oder von dem Versicherungsunternehmen bei Abschluss einer Police getragen, Letzteres wird als Courtage geleistet, die Teil der späteren Versicherungsprämie ist.
Auf Grund seiner Haftungspflicht ist für den Versicherungsmakler mit staatlicher Erlaubnis eine Vermögensschadenhaftpflichtpolice in fester Mindesthöhe obligatorisch. Viele Versicherungsmakler schließen aber aus Sicherheitsgründen eine Police mit einer über dieses Minimum hinausgehenden Deckungssumme ab, dies ist gegebenenfalls zu erfragen. |
Zu den Aufgaben des Versicherungsmaklers gehören die Ermittlung des erforderlichen und die Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes seines Kunden sowie die Empfehlung von fehlenden Versicherungen und günstigeren Policen. Außerdem obliegen ihm die weitere Betreuung des Kunden sowie die Verwaltung von dessen Verträgen.
Worauf man bei einem Makler achten sollte
Folglich sollte der Versicherungsmakler umfangreiche Kenntnisse über den Markt besitzen, aktuelle Gegebenheiten und Konditionen kennen. Er sammelt Informationen hinsichtlich des Anforderungsprofils seines Kunden und beachtet welche Policen tatsächlich benötigt werden, welche Verträge bereits vorhanden sind und vor allem zu welchem Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Auswertung von Informationen gehört zu seinen Leistungen. Einerseits in Bezug auf die Kundenangaben, zum anderen bezüglich der Angaben der Gesellschaften beim Vergleich der verschiedenen Angebote auf der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz für seinen Mandanten.
Neben der Kompetenz ist natürlich die Objektivität relevant. Der Vorteil einer Beratung durch einen Versicherungsmakler liegt für den Interessenten zweifelsohne darin, dass dieser nicht an einen Versicherer gebunden ist. Dadurch also ein viel breiteres Spektrum an Angeboten bieten kann. Er ist dazu in der Lage, die unterschiedlichen Vorteile in Leistung, Preis sowie Service der Policen und Gesellschaften zu erkennen und nutzen zu können.
Wenn die Privathaftpflichtpolice bei der einen Gesellschaft besonders attraktiv ist, ein anderer Versicherer aber beispielshalber die bessere Zahnzusatzversicherung offeriert, kann und wird ein gut ausgebildeter Makler seinem Mandanten beide Verträge empfehlen.
Wie ein guter Finanzberater sein sollte
Darüber hinaus verlangt seine Tätigkeit ein hohes Maß an Offenheit, Kommunikativität sowie Flexibilität. Der Versicherungsmakler muss auf Wünsche und Vorstellungen seiner Kunden eingehen, aber auch einschätzen können, inwieweit diese notwendigerweise zu erfüllen sind. Ist eine Versicherungsart für den Mandant kaum von Vorteil, obwohl dieser zu Beginn seinen Wunsch zu dieser geäußert hat, sollte dies abgeklärt werden. Neben Fachwissen spielen daher auch Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Einsatzbereitschaft eine Rolle.
Des Weiteren ist der Versicherungsmakler per Gesetz dazu verpflichtet, seine Beratung in schriftlicher Form zu dokumentieren. Inhalte des Beratungsprotokolls sind die vom Kunden geäußerten Vorstellungen sowie die Empfehlung des Versicherungsmaklers mit Begründung. Der Kunde kann zwar per Verzichtserklärung diesem Protokoll entsagen, es dient jedoch dem späteren Nachvollziehen der Beratung und ist daher von Vorteil für beide Seiten.